Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.09.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 10.00   

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BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 10.00 (https://dejure.org/2001,1147)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.2001 - 5 C 10.00 (https://dejure.org/2001,1147)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 2001 - 5 C 10.00 (https://dejure.org/2001,1147)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. 2 SGB X - Entsprechende Anwendung - Erbenhaftung - Ungebundene Ermessensentscheidung - Pflegegeld

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Erbenhaftung für Erstattungsanspruch - überzahltes Pflegegeld (§ 50 Abs. 2 SGB X)

  • Judicialis

    SGB X § 50 Abs. 2 Satz 1; ; SGB X § 50 Abs. 2 Satz 2; ; SGB X § 45; ; SGB X § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 50 Abs. 2 Satz 1, 2 § 45 § 48
    Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. 2 SGB X; -, entsprechende Anwendung der §§ 45 , 48 SGB X auf -; -, Erbenhaftung für

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1892
  • NVwZ 2002, 1118 (Ls.)
  • FamRZ 2002, 1102
  • DVBl 2002, 926 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 10.00
    Soweit § 50 Abs. 2 Satz 2 SGB X mit der Anordnung der entsprechenden Geltung der §§ 45 und 48 SGB X den Weg in eine Ermessensentscheidung eröffnet, kann sich dies bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X - hier der Nr. 4 dieser Bestimmung -, wonach der Verwaltungsakt mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben - bzw. im Falle der entsprechenden Anwendung nach § 50 Abs. 2 Satz 2 SGB X die Leistung zurückgefordert - werden soll, nur in atypischen Fällen auswirken, während für den Regelfall von einer insoweit gebundenen Entscheidung auszugehen ist (vgl. nur BVerwGE 78, 101 = Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 27; BSG SozR 3-5870 § 20 BKGG Nr. 3).
  • BVerwG, 11.03.1971 - II C 36.68

    Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlten Ruhegeldes eines Beamten - Vererbte

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 10.00
    Denn als Erbin war die Klägerin nach § 1922 Abs. 1 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die rechtliche Position ihres Vaters eingetreten, dessen Vermögen mit allen Rechten und Pflichten einschließlich der sich aus § 50 Abs. 2 SGB X ergebenden Rückzahlungsverpflichtung auf sie übergegangen war (vgl. BVerwGE 37, 314 = Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 46; BVerwG, Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 23.81 - Buchholz 238.911 Nr. 3 BhV Nr. 10).
  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 23.81

    Nahe Angehörige - Persönliche Tätigkeit bei Heilmaßnahme - Ausschluss der

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 10.00
    Denn als Erbin war die Klägerin nach § 1922 Abs. 1 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die rechtliche Position ihres Vaters eingetreten, dessen Vermögen mit allen Rechten und Pflichten einschließlich der sich aus § 50 Abs. 2 SGB X ergebenden Rückzahlungsverpflichtung auf sie übergegangen war (vgl. BVerwGE 37, 314 = Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 46; BVerwG, Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 23.81 - Buchholz 238.911 Nr. 3 BhV Nr. 10).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 3 C 34.89

    Rechtmäßigkeit einer Änderung und Rückforderung von Kriegsschadenrente -

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 10.00
    Die Klägerin kann sich gegen den Erstattungsanspruch nur mit den ihr als Erbin zustehenden Haftungsbeschränkungen nach §§ 1975 ff. BGB wehren (BVerwG, Beschluss vom 8. November 1963 - BVerwG 4 B 68.63 - Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 51 m.w.N.), hat aber keinen in eigener Person begründeten Anspruch auf Vertrauensschutz; bei der Zumutbarkeit der Rückgewähr ist vielmehr allein auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Erblassers abzustellen (BVerwG 22, 190 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 3 C 34.89 - Buchholz 427.3 § 290 LAG Nr. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1990 - 6 S 1132/88

    Sozialleistungen (Pflegegeld) - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen -

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 10.00
    Der Auffassung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 14. Mai 1990, DÖV 1990, 892), wonach die Bestimmung des § 50 Abs. 2 SGB X kein Ermessen eröffne, vermöge der Senat sich nicht anzuschließen.
  • BVerwG, 08.11.1963 - IV B 68.63

    Geltendmachung von Vertrauensschutz durch den Erben bei Verschulden des

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 10.00
    Die Klägerin kann sich gegen den Erstattungsanspruch nur mit den ihr als Erbin zustehenden Haftungsbeschränkungen nach §§ 1975 ff. BGB wehren (BVerwG, Beschluss vom 8. November 1963 - BVerwG 4 B 68.63 - Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 51 m.w.N.), hat aber keinen in eigener Person begründeten Anspruch auf Vertrauensschutz; bei der Zumutbarkeit der Rückgewähr ist vielmehr allein auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Erblassers abzustellen (BVerwG 22, 190 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 3 C 34.89 - Buchholz 427.3 § 290 LAG Nr. 15).
  • BVerwG, 08.10.1965 - V C 60.64

    Rechtswidrigkeit eines an einen Erben gerichteten, den Erblasser von der

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 10.00
    Die Klägerin kann sich gegen den Erstattungsanspruch nur mit den ihr als Erbin zustehenden Haftungsbeschränkungen nach §§ 1975 ff. BGB wehren (BVerwG, Beschluss vom 8. November 1963 - BVerwG 4 B 68.63 - Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 51 m.w.N.), hat aber keinen in eigener Person begründeten Anspruch auf Vertrauensschutz; bei der Zumutbarkeit der Rückgewähr ist vielmehr allein auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Erblassers abzustellen (BVerwG 22, 190 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 3 C 34.89 - Buchholz 427.3 § 290 LAG Nr. 15).
  • OLG Braunschweig, 07.01.2015 - 1 Ss 64/14

    Garantenstellung aus § 60 Abs. 1 SGB I durch Mitwirkungspflichten des zur

    Denn der Verwaltungsakt hat sich durch den Tod der Mutter i.S.d. § 39 Abs. 2 SGB X erledigt, so dass es keiner Aufhebung desselben mehr bedurfte (BSG, Urteil vom 18.03.1999, B 14 KG 6/97, juris, Rn. 16 ff.; BVerwG, Urteil vom 22.11.2001, 5 C 10/00, juris, Rn. 8 ff., Rn. 10; Steinwedel in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Bd.3, § 50 Rn. 20).
  • VG München, 21.06.2012 - M 15 K 11.5270

    Rückforderung von Kriegsopferfürsorge von der Erbin der Leistungsempfängerin;

    Als Erbin nach ihrer Mutter ist die Klägerin nach §§ 1922, 1967 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die rechtliche Position ihrer Mutter eingetreten, deren Vermögen mit allen Rechten und Pflichten einschließlich der sich aus §§ 45, 50 SGB X ergebenden Rückzahlungsverpflichtung auf sie übergegangen ist (BVerwG NJW 2002, 1892; BayVGH FEVS 58, 76).

    Die Erben hingegen erlangen die Leistungen nicht aufgrund eines Sozialrechtsverhältnisses, sondern infolge einer Gesamtrechtsnachfolge (BVerwG Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 51; NJW 2002, 1892).

    Die Verpflichtung der Mutter der Klägerin, die überzahlte Kriegsopferfürsorge zurückzuzahlen, ist nämlich bei deren Tod als Erblasserschuld auf die Klägerin als deren Erbin übergegangen (BVerwGE 52, 16; BVerwG NJW 2002, 1892; BayVGH FEVS 58, 76; VGH Baden-Württemberg FEVS 41, 392).

    Die Klägerin kann sich gegen den Erstattungsanspruch lediglich mit den ihr als Erbin zustehenden Haftungsbeschränkungen nach §§ 1975 ff. BGB wehren, hat aber keinen in eigener Person begründeten Anspruch auf Vertrauensschutz; bei der Zumutbarkeit der Rückgewähr ist vielmehr allein auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Erblassers abzustellen (BVerwG Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 51; BVerwGE 52, 16; BVerwG NJW 2002, 1892).

  • VG Saarlouis, 11.10.2010 - 11 K 764/10

    Rückforderung von Wohngeld

    Da mit Blick auf den erst nach der Bekanntgabe der Wohngeldbewilligungsbescheide erfolgten ALG II-Leistungsbezug diese nicht von Anfang an rechtswidrig waren, folglich § 45 SGB X keine Anwendung findet (BVerwG, Urteil vom 21.1.2001 -5 C 10/00-; Schütze in von Wulfen, SGB X, 7. Auflage 2010, § 45 Rdnr. 31.) , kann hier im Rahmen von § 50 Abs. 2 Satz 2 SGB X nur die entsprechende Anwendung von § 48 SGB X in Betracht kommen.

    Dass die Beklagte daher die falsche Rechtsgrundlage herangezogen hat, ist aufgrund des gebundenen Charakters auch der Entscheidung über die Erstattung nach § 50 Abs. 2 SGB X ohne Belang (BVerwG, Urteil vom 21.01.2001 -5 C 10/00-; BSG, Urteil vom 21.01.1960 -8 RV 549/58-; BVerwG, Urteil vom 08.05.1958 -IV C 108/57-, jeweils zit. nach juris) .

    Soweit § 50 Abs. 2 SGB X mit der Anordnung der entsprechenden Geltung des § 48 SGB X auch den Weg in eine Ermessensentscheidung eröffnet, kann sich dies beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X jedoch nur in einem atypischen Fall auswirken, während es für den Regelfall, von dem unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände vorliegend auszugehen ist, bei einer insoweit gebundenen Entscheidung verbleibt (BVerwG, Urteil vom 21.1.2001 -5 C 10/00-) .

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 4 L 219/16

    Kindertageseinrichtung; Rückforderung überzahlter Betriebskostenabschläge;

    Im Gegensatz zu den Fällen des § 50 Abs. 2 Satz 2 SGB X i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. November 2001 - 5 C 10.00 -, zit. nach JURIS) ist nicht für den Regelfall von einer insoweit gebundenen Entscheidung auszugehen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2013 - 6 M 28.13

    Verweisung auf §§ 45 und 48 SGB 10 im Wohngeldrecht

    In diesem Sinne dürfte auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 2001 - 5 C 10.00 - (NJW 2002, S. 1892, Rn. 10 bei juris) zu verstehen sein.

    Erst das Vorliegen atypischer Umstände rechtfertigt es, von dieser Intention abzuweichen mit der Folge, dass ihr Ermessen zusteht, das sie pflichtgemäß auszuüben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2001, a.a.O).

  • VG Berlin, 27.08.2013 - 21 K 464.11

    Rückforderung nach § 50 Abs. 2 SGB X; Unwirksamkeit eines

    19; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 16. Mai 2012 - 6 M 88.12 und 6 M 104.12 -, einschränkend [im nachfolgenden Sinne] mit Beschlüssen vom 3. April 2013 - 6 M 28.13 - und vom 9. November 2012 - 6 M 93.12 -), jedenfalls ist für den Regelfall ein Ermessen nicht eröffnet (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 22. November 2001 - 5 C 10.00 - Rdnr. 10; so wohl auch Urteil vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 - Juris Rdnr. 33).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.06.2006 - L 1 U 4329/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Rückforderungsanspruch gegen den Erben gem § 96

    Der Gesamtrechtsnachfolger tritt in die rechtliche Position des Erblassers und kann nur die Einwendungen des Erblassers bzw. die Haftungsbeschränkungen des Erben nach §§ 1975 ff BGB geltend machen (vgl. BVerwG, Urt. vom 22.11.2002, NJW 2002, 1892).
  • VG Saarlouis, 06.03.2018 - 3 K 1339/17

    Rückforderung von Wohngeld wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II

    Hingegen ist § 50 Abs. 2 S. 2 SGB X i.V.m. § 45 SGB X anzuwenden, wenn die Leistung - wie hier - wegen anfänglicher Unwirksamkeit des der Leistung vermeintlich zugrunde liegenden Verwaltungsaktes zu Unrecht erfolgte.(Vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 11.10.2010 - 11 K 764/10 -, Rn. 21 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22.11.2001 - 5 C 10/00 -, Rn. 10, juris sowie OVG Sachsen, Urteil vom 05.12.2017 - 4 A 223/15 -, Rn. 31, juris.).

    Soweit § 50 Abs. 2 SGB X i. V. m. § 45 SGB X ein Rückforderungsermessen eröffnet, war dieses auf die getroffene Rückforderungsentscheidung intendiert, so dass die fehlenden Ausführungen des Beklagten zum Ermessen nicht zur Rechtswidrigkeit der angegriffenen Entscheidung führen.(Vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 05.12.2017 - 4 A 223/15 -, Rn. 31, juris.) Der Gesetzgeber hat mit § 28 Abs. 3 WoGG die Aufhebungsentscheidung selbst getroffen und damit die Erstattungsentscheidung bereits vorgezeichnet.(Vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 05.12.2017 - 4 A 223/15 -, Rn. 43, juris.) Ermessen ist im Falle einer Rückforderung von Wohngeld daher nur in atypischen Fällen auszuüben, während es für den Regelfall - von dem unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände vorliegend auszugehen ist - bei der Rückforderungsentscheidung verbleibt.(So bereits: VG des Saarlandes, Beschluss vom 11.10.2010 - 11 K 764/10 -, Rn. 22 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22.11.2001 - 5 C 10/00 -, Rn. 10, juris).

  • VG Minden, 25.02.2011 - 6 K 2631/10

    Auswirkungen eines dem Wohngeldamt nicht mitgeteilten Umzugs in eine teurere

    Da der Bewilligungsbescheid vom 1.10.2009 nicht von Anfang an rechtswidrig war, kommt im Rahmen des § 50 Abs. 2 Satz 2 SGB X nur eine entsprechende Anwendung von § 48 SGB X in Betracht, vgl. VG Minden, Urteil vom 17.08.2009 - 12 K 1258/08 -, a.a.O., Rn. 20 (zu § 30 Abs. 4 WoGG a.F.); ebenso für den Fall der versehentlichen Weiterzahlung von Pflegegeld nach Erledigung des Bewilligungsbescheides BVerwG, Urteil vom 22.11.2001 - 5 C 10.00 -, FEVS 53, 303 = Juris, Rn. 10, nach dessen Absatz 1 Satz 2 ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung im Falle einer nachträglichen wesentlichen Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse u.a. dann mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse an aufgehoben werden soll, wenn der Betroffene einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Pflicht zur Mitteilung wesentlicher für ihn nachteiliger Änderungen der Verhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist (Nummer 2).

    Ob Gleiches für die Rückforderung ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbrachter Leistungen gilt, weil die in § 50 Abs. 2 Satz 2 SGB X angeordnete entsprechende Geltung von §§ 45 und 48 SGB X nicht auf die dort jeweils auf der Tatbestandsseite angesiedelte Vertrauensschutzprüfung beschränkt bleibt, so VGH BW, Urteil vom 14.5.1990 - 6 S 1132/88 -, Juris, Rn. 19; VG Berlin, Urteil vom 23.11.2006 - 21 A 391.05 -, a.a.O., Rn. 18, sondern auch die Rechtsfolgenseite einbezieht, auf der im Rahmen von § 45 SGB X stets und im Rahmen von § 48 SGB X in atypischen Fällen Ermessen vorgesehen ist, so - für § 50 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 45 SGB X - das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil vom 18.8.1983 - 11 RZLw 1/82 -, SozR 1300 § 50 Nr. 3 = Juris, Rn. 10. Ebenso VG Minden, Urteil vom 17.08.2009 - 12 K 1258/08 -, a.a.O., Rn. 23 ff.; Schütze, a.a.O., § 50 Rn. 25. Offengelassen von BVerwG, Urteil vom 22.11.2001 - 5 C 10.00 -, a.a.O., Rn. 9, kann hier offen bleiben.

  • OVG Sachsen, 05.12.2017 - 4 A 273/17

    Wohngeld, atypischer Fall, Erstattung, Rückforderung, Fürsorge

    24 Soweit § 50 Abs. 2 Satz 2 SGB X mit der Anordnung der entsprechenden Geltung der §§ 45 und 48 SGB X den Weg in eine Ermessensentscheidung eröffnet, kann sich dies bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X - hier der Nr. 2 dieser Bestimmung -, wonach der Verwaltungsakt mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben - bzw. im Falle der entsprechenden Anwendung nach § 50 Abs. 2 Satz 2 SGB X die Leistung zurückgefordert - werden soll, nur in atypischen Fällen auswirken, während für den Regelfall von einer insoweit gebundenen Entscheidung auszugehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. November 2001 - 5 C 10.00 -, juris Rn. 10).
  • VG Minden, 01.04.2011 - 6 K 2958/10

    Zu Unrecht erfolgte Wohngeldleistungen sind nach dem Sozialgesetzbuch zu

  • VG Greifswald, 22.09.2020 - 2 A 265/20

    Wohngeldrecht - Wohngeldanspruch - Rückforderung

  • SG Aurich, 30.05.2017 - S 13 SO 65/15

    Streitigkeiten nach dem SGB XII

  • LSG Bayern, 24.10.2006 - L 18 V 17/04

    Berücksichtigung von Einkünften aus Kapitalvermögen als weiteres Einkommen bei

  • VG Berlin, 30.11.2021 - 21 K 1008.18

    Wohngeld: Neuberechnung bei Änderung der Verhältnisse vor Erlass des

  • SG Magdeburg, 20.08.2018 - S 11 R 1415/12

    Erstattungspflicht des (Mit-)Erben gegenüber dem Rentenversicherungsträger für

  • VG Minden, 17.08.2009 - 12 K 1258/08

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Wohngeld ohne Prüfung von

  • VGH Bayern, 20.02.2003 - 12 B 98.50

    Sozialhilfe - auf die Gewährung von Hilfe zur Pflege gerichtete Untätigkeitsklage

  • LSG Berlin, 11.06.2002 - L 17 RA 53/01

    Rentenerstattungsverlangen von einem Nacherben; Doppelte Rentenzahlung in DDR und

  • VG Düsseldorf, 16.02.2007 - 21 K 2895/05

    Rückforderung von Wohngeld aufgrund erhöhter Einnahmen des Berechtigten

  • VG Düsseldorf, 30.10.2006 - 21 K 4298/05

    Unwirksamkeit eines Wohngeld-Bewilligungsbescheids aufgrund der Bewilligung von

  • VG Düsseldorf, 23.06.2006 - 21 K 888/06

    Rückzahlung bereits gewährten Wohngeldes; Anrechnung von Wohngeld bei der

  • VG Bayreuth, 08.11.2022 - B 1 K 21.734

    Sicherstellung Pkw, Schutz privater Rechte, Suche nach Vermisstem, ungeklärter

  • VG Düsseldorf, 15.12.2006 - 21 K 3178/06

    Erstattung von ohne durch einen Verwaltungsakt erbrachte Sozialleistungen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 41.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1785
BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 41.00 (https://dejure.org/2001,1785)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.2001 - 3 C 41.00 (https://dejure.org/2001,1785)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 2001 - 3 C 41.00 (https://dejure.org/2001,1785)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Transplantationszentrum - Zulassung - Feststellungsbescheid - Krankenhausplan - Zulassungsverfahren

  • Judicialis

    TPG § 9; ; TPG § 10 Abs. 1; ; SGB V § 108; ; SGB V § 109; ; KHG § 6; ; KHG § 8; ; VwVfG § 43 Abs. 2; ; GG Art. 12; ; GG Art. 14

  • rechtsportal.de

    Transplantationszentrum; Zulassung als Transplantationszentrum; Feststellungsbescheid über Aufnahme in den Krankenhausplan; Zulassungsverfahren für Transplantationszentren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 103
  • NJW 2002, 1892 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 480
  • DVBl 2002, 420 (Ls.)
  • DÖV 2002, 338
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 26.11.2012 - AnwZ (Brfg) 8/12

    Anwaltsgerichtliches Verfahren: Isolierte Anfechtbarkeit der Nebenbestimmung

    Eine nachträglich entstandene Unklarheit über den Inhalt eines bestandskräftigen Bescheides kann unter Umständen im Wege einer Feststellungsklage beseitigt werden (vgl. BVerwGE 115, 103, 104 f.; BVerwG, NJW 2004, 1815; Wysk, VwGO, § 43 Rn. 44; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 43 Rn. 7a).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 9 S 1383/04

    Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13.09.2001 - 3 C 41.00 - entschieden hatte, dass die Beigeladene zu 1 nicht zur Vornahme von Herztransplantationen berechtigt sei, trafen die Beigeladenen am 06.03.2002 eine Pflegesatzvereinbarung mit einem Gesamtbetrag der Erlöse in Höhe von 56.389.700,-- DM und riefen das bis dahin bei der Schiedsstelle ausgesetzte Verfahren wieder an.
  • VG Karlsruhe, 29.03.2004 - 12 K 3688/02

    Beurteilungsspielraum der Schiedsstelle bei Festsetzung des Budgets und der

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13.09.2001 - 3 C 41.00 - letztinstanzlich entschieden hatte, dass die Beigeladene zu 1 nicht zur Vornahme von Herztransplantationen berechtigt ist, trafen die Beigeladenen am 06.03.2002 eine Pflegesatzvereinbarung mit einem Gesamtbetrag der Erlöse in Höhe von 56.389.700 DM und riefen das bis dahin bei der Schiedsstelle ausgesetzte Verfahren wieder an.
  • VG Düsseldorf, 11.12.2006 - 13 L 2072/06

    Vom Dienstherren im Rahmen des Verfahrens zur Übertragung eines Beförderungsamtes

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Juli 2001 - 3 C 41/00 -, NVwZ-RR 2002, 201.
  • VG Düsseldorf, 13.12.2006 - 13 L 2077/06
    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Juli 2001 - 3 C 41/00 -, NVwZ-RR 2002, 201.
  • VG Augsburg, 14.01.2022 - Au 8 K 20.1406

    Allgemeine Feststellungsklage, Subsidiarität der allgemeinen Feststellungsklage

    Die damalige Eintragung könne sich nicht auf Befugnisse beziehen, die zu einem späteren Zeitpunkt und unter anderen Voraussetzungen eingeräumt worden seien (BVerwG, U.v. 13.9.2001 - 3 C 41/00).
  • VG Sigmaringen, 19.03.2003 - 1 K 558/01

    Universitätsklinik; gesonderte Zulassung als Transplantationszentrum

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner hierzu ergangenen Revisionsentscheidung ausgeführt, dass die Zulassung als Transplantationszentrum nach § 10 TPG eine bewusste, eindeutige und ausdrückliche Entscheidung der zuständigen Stelle voraussetzt, dass in einem Krankenhaus die Übertragung genau bezeichneter Organe vorgenommen werden darf (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.09.2001 - 3 C 41/00 -, NVwZ 2002, 480).
  • VG Köln, 20.06.2022 - 7 L 920/21
    Die Zulassung eines Krankenhauses als Transplantationszentrum wird vom Bundesverwaltungsgericht als Verwaltungsakt qualifiziert, durch den eine Erlaubnis zur Übertragung von bestimmten Organen verliehen wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.09.2001 - 3 C 41.00 - juris, Rn. 19.
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